|
» Gildensatzung
Hier für
alle neuen und alten Mitglieder unsere "Gildensatzung".
Sie ist allgemein gehalten und vertreten sind die wichtigsten unserer
"Regeln".
§1. Gildenzweck
"Thralls Vermächtniss" wurde gegründet um Mitglieder miteinander zu
verbinden, die den Spaß am gemeinsamen Spielen in den uneingeschränkten
Vordergrund stellen. Hierbei sind alle Mitglieder gleich und gleichwertig, egal
wie alt sie sind, wie oft sie spielen, oder wen sie darstellen.
§2. Mitgliedschaft
Jedes Mitglied kann grundsätzlich mit seinem Hauptchar und/oder seinem/n
Twink(s) der Gilde beitreten. Es dürfen max. 3 Twinks unter Lvl 60 gleichzeitig
der Gilde angeschlossen sein. Jeder Twink, der Lvl 60 erreicht, schaltet somit
einen weiteren möglichen Twink bis Lvl 60 frei zur Mitgliedschaft. In
Sonderfällen kann diese Regelung von der Gildenverwaltung ausser Kraft gesetzt
werden.
§3. Rekrutierung und Probezeit
Die Rekrutierung neuer Gildenmitglieder erfolgt durch festgelegte Ränge des
Gildenverbundes. Jedes Mitglied darf grundsätzlich neue Gildenmitglieder
vorschlagen oder diese animieren, sich bei den zur Aufnahme befähigten
Mitgliedern um eine Mitgliedschaft zu bewerben. Geworbene Mitglieder haben eine
1-monatige Probezeit, die von beiden Seiten in Anspruch genommen wird. Die
Probezeit kann bei besonderem Engagement des Mitspielers verkürzt werden; die
Gildenverwaltung kann diese Verkürzung vorschlagen, die der jeweilige
Mitspieler annehmen oder ablehnen kann.
§4. Mitglieder entfernen
Das Ausscheiden von Mitgliedern wird entweder durch ausdrücklichen Wunsch des
Mitgliedes oder durch gemeinsamen Beschluss der Gildenverwaltung und im
Einzelfall durch Abstimmung innerhalb der Gilde durchgeführt. Mitglieder, die
länger als 60 Tage nicht mehr online waren ohne über einen besonderen Grund
Mitteilung gemacht zu haben (Urlaubsabmeldung, Krankheit, kein PC...) werden
aus der Gilde entfernt. Falls die betreffenden Mitglieder längere Ausfallzeiten
angekündigt haben, werden sie selbstverständlich nicht aus der Gilde entfernt.
§5. Mitglieder befördern
Gildenmitglieder werden aufgrund besonderer Verdienste um die Gilde und für den
Nachweis der eigenen Entwicklung befördert. Dies ist unabhängig von der Dauer
der Gildenzugehörigkeit, des Spielerlevels, der Klasse oder des Charakters. Des
weiteren besteht die Möglichkeit, dass man aufgrund herausragender Leistungen
für die Gilde befördert wird; hierüber erteilt dann die Gildenverwaltung
Information und holt die Abstimmung der Gildenmitglieder ein, ob die
dargestellte Leistung als Gildenrangwertung angenommen werden soll. Auf Wunsch
können die Mitglieder auch spezielle Aufgaben entgegennehmen, die ihnen
ermöglichen entsprechende Gildenränge zu verdienen. Diese Aufgaben dienen
grundsätzlich seiner eigenen Entwicklung und der Förderung der
Gildengemeinschaft.
§6. Gildenrangsystem
Die Gilde ist unterteilt in ein gewisses Rangsystem. Dieses Rangsystem spiegelt
jedoch keine Wertigkeit, sondern gibt den Rang innerhalb einer Verdientmachung
für die Gildengemeinschaft wieder. Die Mitglieder können durch ihr Verhalten,
ihre Zugehörigkeit, besondere Verdienste und spezielle Aufgaben an ihrem
persönlichen Rang arbeiten. Die möglichen Ränge findest Du unter
"Gildenränge".
§7. Gildenveranstaltungen
Die Gildenverwaltung lädt zu Online-Gildentreffen ein. Die Einladung erfolgt
über den GEM (Guild-Event-Manager). Pro Quartal sollte jedes Mitglied einmal
mit einem beliebigen seiner gildenzugehörigen Spielfiguren online anwesend
sein.
§8. Gildenraids
Die Gildenverwaltung ist zusammen mit allen Gildenmitgliedern bemüht möglichst
regelmässig gemeinsame Raids anzubieten. Hierbei werden die Vorschläge und
Bedürfnisse der Gildenmitglieder berücksichtigt. Jedes Gildenmitglied ist
berechtigt und aufgefordert gemeinsame Raids und ähnliche Veranstaltungen zu
initiieren und innerhalb der Gilde (z. B. über den GEM) anzubieten. Ziel der
Gilde soll es sein, regelmässige Raidgruppen auf die Beine zu stellen. Bis zu
einer entsprechenden Anzahl Mitglieder, die für solche Vorhaben notwendig ist,
wird die Teilnahme an externen Raidgruppen gefördert und unterstützt.
§9. Gildentreffen RL
Gildentreffen werden zunächst online abgehalten. RL-Treffen sind nicht
ausgeschlossen und mittel- bis langfristig in der Planung.
§10. Gildenbank
Die Gilde stellt einen Char bzw. 2 Chars zur Verfügung, der über die Schätze
und finanziellen Werte der Gilde wacht und diese verwaltet. Dies ist unser
Schatzmeister. Die Verwaltung erfolgt offen und transparent. Sämtliche Spenden,
Beiträge, Soll- und Haben-Buchungen, Inventaraus- und -herausgaben werden
transparent dargestellt. Niemand soll sich unter Druck gesetzt fühlen auch
Gegenstände oder WOW-Gold zu spenden oder beizusteuern; das ist in keinster
Weise Absicht der offenen Verwaltung; vielmehr soll das Hab und Gut der
Gildengemeinschaft gegenüber allen Mitgliedern zu jeder Zeit offengelegt sein.
Die Aktualisierung der offenen Bestandsliste erfolgt in der Regel mindestens 1
x wöchentlich. Die Gilde entscheidet über Art und Form der offenen Darlegung
des Inventars.
§11. Verwendung der Gildengüter
Die gesammelten Gegenstände und Güter der Gilde stehen den Mitgliedern zur
Verfügung. Aus diesen Gütern werden auch gemeinschaftliche Unternehmungen und
Raids "finanziert" (z. B. Tränke, Zauber, Elixiere, ...). Die
Freigabe erfolgt durch die Gildenverwaltung und/oder des BankChars. Da die Bestände der Gildenbank
für alle Mitglieder jederzeit ersichtlich sind, können einzelne Mitglieder
jederzeit die Anforderung für Teile des Gildengutes vornehmen. Die Anforderung
sollte in einem vernünftigen Verhältnis zur jeweils geleisteten
gemeinschaftlichen und individuellen Beisteuerung stehen. Mitglieder in der
Probezeit haben nur auf besonderen Beschluss der Gildenverwaltung Anspruch auf
anforderbare Teile des Gildenvermögens.
§12. Gildenauflösung / Rückvergütungen
Mitglieder, die die Gilde verlassen haben keinen Anspruch auf Herausgabe der
von ihnen beigesteuerten Güter aus dem Gildenvermögen. Nur wenn die Gilde
aufgelöst wird, haben alle zu diesem Zeitpunkt aktiven Gildenmitglieder
Anspruch auf das Vermögen der Gilde im jeweils herstellbaren Verhältnis
(geteilt durch Anzahl Vollmitglieder der aufzulösenden Gilde).
§13. Verhalten In-Game
Die Gildenmitglieder sind gehalten sich innerhalb des Online-Spiels anderen
Spielern, den Gildenmitgliedern und GMs gegenüber vernünftig zu verhalten.
Schwerwiegende Verfehlungen, wie das Auftreten als sog. Ninja-Looter, Pöbeleien
oder betrügerische Verhaltensweisen Gruppen, Spielern oder Dritten gegenüber,
jegliches rassistisches Verhalten oder der Versuch einer Vorteilsnahme werden
ausdrücklich nicht geduldet. Bei derartigen Verstössen kann der jeweilige
Spieler mittels Gildenbeschluss aus der Gilde entfernt werden, In schweren
Fällen ist die Gildenverwaltung berechtigt die Entfernung des Spielers aus der
Gilde in einem entsprechenden Kurzverfahren vorzunehmen.
§14.
Bevorzugte Ausstattung
|
Gemeinschaft
erreicht man nicht nur dadurch, daß man einer Gilde angehört. Es muss auch
Wege und Möglichkeiten geben miteinander zu kommunizieren und sich auszutauschen.
Daher sind die nachfolgend benannten Ausstattungsmerkmale
Pflichtanforderungen für eine Mitgliedschaft bei uns:
GEM (Guild Event Manager)
Der GEM ermöglicht die Planung von Events, Raids, Quests, Instanzen und
anderen gemeinsamen Unternehmungen und zwar auch dann, wenn der Initiiator
selbst gerade nicht im Spiel ist. Der GEM und sein Setup auf den
Gildenchannel sind Pflichtausstattung für alle Gildenmitglieder. Eine
ausführliche Dokumentation zur Installation ist im Downloadbereich verfügbar.
Skype
Um direkt miteinander kommunizieren zu können ist Skype vorgeschrieben.
Selbst wenn man keine Sprechmöglichkeit hat (kein Mikrofon) kann Skype benutzt
werden um zumindest hörend an Meetings, Raids und Events teilzunehmen.
|
Hier erstmal eine Auflister der Ränge so wie ich sie mir jetzt vorstellen könnte..... (für Änderungen bin ich gerne bereit)
Anzahl |
Name |
Angehörigkeit |
1 |
Gildenmeister |
Senat |
1 |
Offizier |
Senat
|
2 |
Veteranen |
Senat |
1 |
Schatzmeister |
Senat |
XXX |
Ehrenmitglieder |
Erhobenes Mitlgied |
XXX |
Mitglied |
Normales Mitglied |
XXX |
Anwärter |
|
XXX |
Initiant |
|
|